Es ist grundsätzlich erlaubt eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Eine unklare Verkehrslage muss man nur beim Vorliegen besonderer Umstände berücksichtigen und den Vorgang abbrechen, beziehungsweise erst gar nicht angehen. Das befreit jedoch nicht von der sogenannten allgemeinen Betriebsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht München im Februar 2017 entschieden. In dem zu […]