Das Mietrecht umfasst all das, was im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung, eines Hauses, aber auch einer gewerblichen Einheit steht. Dies beginnt bereits bei der Beratung im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluss eines Mietvertrages wie auch dessen Gestaltung durch den beauftragten Anwalt. Selbstverständlich steht der Anwalt auch mit Rat und notfalls auch mit Tat zur Seite, wenn es um einen mangelfreien Mietgebrauch oder die Geltendmachung von Mietminderung bis hin zu Schadensersatzansprüchen des Mieters geht.
Auch die Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch Zeitablauf oder sei es durch Kündigung, können ebenso der anwaltlichen Beratung bedürfen wie die Frage, inwieweit Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungsarbeiten wirksam vereinbart worden sind und von Seiten des Mieters durchzuführen sind.
Oftmals sind Mieter nicht in der Lage, den vereinbarten Mietzins zu zahlen oder der Mietgebrauch selbst ist nicht vertragsgemäß. Hier wiederum stellen sich juristische Fragen in Form einer ordentlichen bzw. fristlosen Kündigung und die Durchführung eines sogenannten Räumungsverfahrens. Eine besondere Problematik im Mietrecht sind die sogenannten „Mietnomaden“, die bereits bei Abschluss des Mietvertrages wissen, dass sie trotz Mietgebrauch keinerlei Mietzahlungen an den Vermieter leisten. Auch hier sind schnelle Maßnahmen des beauftragten Rechtsanwalts einzuleiten, um weiteren Schaden abzuwenden. Weitere Punkte wie Mieterhöhungsverlangen, Betriebs- und Nebenkosten wie auch die Frage der Abrechnung der Kaution sind ebenfalls Schwerpunkte des im Mietrechts tätigen Anwalts.