Lässt Sie Ihr Nachbar nicht in Ruhe schlafen? Feiert er zu häufig zu laute ausschweifende Grillpartys? Fühlen Sie sich durch die hohen Bäume auf dem nachbarlichen Grundstück wegen ihres Schattenwurfs und des herabfallenden Laubes gestört? Hat Ihr Nachbar ohne Ihre Zustimmung an der Grenze eine Garage oder einen Carport gebaut? Hat Ihnen Ihr Nachbar Ihre schöne Aussicht mit einem unzulässig hohen Sichtschutzzaun im wahrsten Sinne des Wortes ¨verbrettert¨?
Hier gilt es nicht nur, klare Verhältnisse zu schaffen und seinen Standpunkt höflich aber bestimmt zu vertreten, sondern auch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis zu wahren und zu fördern. Daher ist es wichtig, sich in diesen oder ähnlichen Fällen mit der geltenden Rechtslage vertraut zu machen und einen kompetenten und auf diesem Rechtsgebiet versierten Fachmann zu befragen!
Besonders häufige Gründe für Rechtsstreitigkeiten sind
– Haustiere
– Lärmbelästigung
– Wegerecht und Gewohnheitsrecht
– Grenzbepflanzung / Grenzzäune
– Grillen mit Holzkohlegrill
Grundsätzlich gilt beim Nachbarschaftsrecht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Allerdings muss man sich nicht alles gefallen lassen. Um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, bieten sich außergerichtliche Schlichtungsverfahren an. Um Gerichte zu entlasten sind Schlichtungsverfahren in vielen Bundesländern die Voraussetzung, um später Klagen zu können. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt sie der Rechtsanwalt Harald Schremmer. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.