Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte im Tiergarten Hannover
Beim Kündigungsschutzrecht geht es um die Wirksamkeit einer Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wird zwischen einer personen, betriebs und verhaltensbedingten Kündigung unterschieden. Hat man eine Kündigung erhalten, dann gilt es deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nicht selten werden wichtige Voraussetzungen von beiden Parteien nicht eingehalten, was eine Ungültigkeit zur Folge hat. Das könnten beispielsweise Kündigungsfristen, Abmahnungen, soziale Gesichtspunkte, usw. sein. Es kann sich durchaus lohnen, bei einer Kündigung gewissen „Widerstand“ zu leisten. Die Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen aus Hannover unterstützt und berät Sie gerne zu Fragen sowie Problemen im Kündigungsschutzrecht. Konflikte könnten sich beispielsweise bei folgenden Sachverhalten ergeben:
– Fristlose Kündigung
– Kündigungsschutz
– Unberechtigte Kündigung
– Kündigung von Angestellten
– Kündigung während einer Erkrankung
– Kündigung nach Beleidigung
– Kündigung nach sexueller Belästigung
– Kündigung bei Insolvenz
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Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine unberechtigte Kündigung kann an die „Substanz“ gehen. Nicht nur finanzielle Einbußen sind zu befürchten, sondern auch die nervliche Belastung ist enorm. Eventuell droht Hartz4 mit einer Sperrfrist, langwierige Arbeitsplatzsuche, etc. In jedem Fall sollte man eine Kündigung aus genannten Gründen nicht einfach hinnehmen, sondern von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ( zu dem auch das Rechtsgebiet Kündigungsschutzrecht gehört ) überprüfen lassen. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover auf.
Beratung und Unterstützung durch den Fachanwalt Sachweh in Hannover und Umgebung
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Sachweh ist Ihr Ansprechpartner für Kündigungsschutzrecht. Verbessern Sie Ihre Chancen durch eine anwaltliche Beratung und Vertretung.