Das Verkehrsunfallrecht stellt einen Teilbereich des Verkehrsrecht dar, und umfasst folgende Rechtsgebiete. Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsstrafrecht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, dann stehen den Geschädigten unter anderem Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Um allerdings alle Ansprüche geltend machen zu können, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsunfallrecht. Eine anwaltliche Hilfe ist jedoch keine Pflicht, sondern verbessert die Erfolgsaussichten im laufenden Verfahren.
Der Rechtsanwalt könnte zur Klärung der Schuldfrage beitragen, oder die Strafe abwehren sowie abmildern. Da es sich um ein komplexes Rechtsgebiet handelt und Unfälle nicht immer eindeutig sind, sollte man sich von einem Anwalt entsprechend beraten lassen.
Es geht beim Verkehrsunfallrecht eventuell auch um Straftaten, z.B. bei Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer. Aber auch fahrlässiges Verhalten wie zu schnelles Fahren, Rotlichtdelikte oder nehmen der Vorfahrt, führen zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot. Insbesondere für Berufskraftfahrer lohnt sich die Einschaltung von einem Rechtsanwalt.
Hinweis: Trifft sie nachweislich keine Schuld am Verkehrsunfall, dann muss die gegnerische Versicherung ihre Anwaltskosten in voller Höhe übernehmen, wenn es sich nicht um einen kleineren “Bagatellschaden” handelt. Eine Schadensbegleichung in vollem Umfang seitens der Versicherung wird aber nicht selten abgelehnt, sodass die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsunfallrecht notwendig wird. Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall der Rechtsanwalt Jost Sachweh. Nehmen Sie gleich direkt Kontakt auf.