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Wohngebäudeversicherung deckt nicht
alle Schäden an einer Fotovoltaikanlage.

Immer mehr Hauseigentümer installieren eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle denkbaren Schäden über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. So ist z. B. ein Ertragsausfall für den Fall der Beschädigung der Anlage (und wochenlanger Reparatur) nicht im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung enthalten.

Auch Schäden, die durch Kurzschluss oder Überspannung oder gar Bedienungsfehler entstehen, sind nicht versichert. Abhilfe kann hier eine spezielle Fotovoltaikversicherung schaffen. Wegen der erhöhten Brandgefahr und der damit einhergehenden Gefahrerhöhung ist in jedem Fall die bestehende Wohngebäudeversicherung zu informieren.

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