Die Cannabis-Legalisierung wurde nun vom Deutschen Bundestag beschlossen. Auf den ersten Blick sollte die Gesetzgebung insgesamt zu einer Vereinfachung der Rechtslage führen. Das ist allerdings nur bedingt der Fall, da neue Gesetze und Verordnungen auch zu neuen Problemen führen können. Beispielsweise ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Aufpassen muss man allerdings bei Reisen ins Ausland wie z.B. die Nachbarländer Niederlande, Polen, Österreich, usw., da hier andere Grenzwerte gelten. Weiterhin nicht erlaubt ist der Konsum in der Nähe (100 Meter) von gewissen Einrichtungen wie Schulen, Sportstätten, Kindergärten, etc. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen ist ebenfalls erlaubt, mit der Einschränkung, dass der Ort nicht öffentlich zugänglich ist. Wer also einfach im Garten Cannabis pflanzt, der macht sich strafbar. Es gibt also weiterhin viele Möglichkeiten, sich aus Unwissenheit strafbar zu machen. In einem solchen Fall hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen aus Hannover kompetent weiter. Ansprechpartner wäre der Rechtsanwalt Dammeyer.
Information über Cannabis, Marihuana, Haschisch
Cannabis = getrocknete Pflanzenteile der Hanfpflanze. Andere Bezeichnungen dafür sind Marihuana ( gertrocknete Pflanzenteile) sowie Haschisch (Harz der Blütenstände).
Geplanter Gültigkeitstermin
Das Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Man kann sich schon fragen, ob der Termin vom Gesetzentwurf der Bundesregierung wirklich glücklich gewählt ist. Da durchaus Nachteile vorhanden sind und es nicht wenige Kritiker gibt, könnte man es fälschlicherweise für einen Aprilscherz halten. Dabei ist das Thema zu ernst und die Rechtsfolgen zu gravierend.
Meinungssache
Eine Bewertung vom Gesetzentwurf steht uns als Anwälten zwar nicht zu, aber ob die Legalisierung von Drogen der richtige Weg sei ist umstritten. Vielmehr hat es den Anschein, als würde man vor dem eigentlichen Problem kapitulieren, und nun die Niederlage als Erfolg und Freiheit verkaufen wollen.
Von der rechtlichen Seite her bleiben rechtliche Konfliktsituationen mit dem Betäubungsmittelstrafrecht bestehen, auch wenn nun Anbau, Konsum und Besitz in gewissem Rahmen legalisiert ist.
Betäubungsmittelstrafrecht
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Weitere Informationsquellen
https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/cannabis-faq-104.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Marihuana
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684
https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-c/cannabis/
Bildquelle
Cannabis Pixabay