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Abschleppen bei Parkverbot auf einem Supermarkt-Parkplatz: Autobesitzer ist zu Schadensersatz verpflichtet

Abschleppen und Abschleppkosten Privatparkplatz

Eine zunächst noch alltäglich erscheinende Situation – die aber mit einer besonderen Wendung endet: Nachdem eine Frau ihren Pkw auf dem Parkplatz eines Supermarktes trotz eines Parkverbotsschilds abgestellt hatte, schleppte eine hiermit vom Betreiber des Supermarktes beauftragte Firma das Fahrzeug zu ihrem Stellplatz ab. Der Fahrerin wurde dann aber der Abstellort verschwiegen bis die Abschleppkosten bezahlt wurden oder eine Sicherheit dafür geleistet wurde. Der Bundesgerichtshof befand bereits 2011 das dies in vollem Umfang legitim sei.

Die Autobesitzerin war nicht bereit den Rechnungsbetrag in Höhe von 219 Euro für das Abschleppen zu begleichen und das Unternehmen verweigerte die Auskunft über den Standort des Fahrzeugs. Die Frau forderte daraufhin eine Nutzungsentschädigung für den Schaden, der ihr durch den fehlenden Pkw entstanden war. Es sei dabei rechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof alle direkt mit dem Abschleppvorgang verbundenen Kosten zu verlangen. Dazu gehöre zwar auch der Aufwand für die Suche nach dem Besitzer und die Ermittlung des Fahrzeugtyps, nicht jedoch Pauschalen o.ä. für die Überwachungstätigkeit.

Abgestellt hatte sie ihn auf einem deutlich mit Parkverbotsschildern gekennzeichneten Supermarkt-Parkplatz. Der Betreiber des Geschäfts hatte eigens eine externe Firma mit der Überwachung und dem Abschleppen beauftragt. Das kostenpflichtige Abschleppen stelle keine überraschende oder fern liegende Reaktion dar, sondern die Verwirklichung der deutlich sichtbaren Ankündigung auf dem aufgestellten Schild, so der BGH.

Der Bundesgerichtshof verneinte auch klar einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung, der ja für die Fahrzeughalterin Grund für die Klage war. Das Unternehmen habe sich mit der Herausgabe des Fahrzeugs nicht in Verzug befunden und zu Recht den Pkw zurück gehalten. Dem Supermarktbetreiber sei durch das unbefugte Parken ein Schaden entstanden, dessen Ersatz das Abschleppunternehmen verlangen kann, da der Betreiber des Supermarktes diese Ansprüche an das Unternehmen abgetreten habe.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 2.12.2011, AZ – V ZR 30/11 –

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