Der Grundsatz ist nicht neu: Unternehmen müssen unzweideutig nachweisen, dass sie die Einwilligung des Beworbenen haben, wenn sie per E-Mail werben wollen. Dieses wird im E-Mail-Marketing meist mit dem so genannten „Double-Opt-In“-Verfahren gelöst, wobei der Kunde zweimal bestätigt, dass er einverstanden ist, einen Newsletter oder Werbung zu bekommen. Dieses […]
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