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Basistarif der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherer versuchen regelmäßig, Versicherte, die mit der Beitragszahlung in Rückstand geraten, in den sogenannten Basistarif  zu drängen. Die Basistarife zeichnen sich durch einen minimalen Leistungsumfang aus und kosten etwa den Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Beitragsrückständen wird zunächst das Ruhen der Leistung aus dem Versicherungsvertrag festgestellt und natürlich der umgehende Ausgleich der offenen Forderungen gefordert.

Dieses Verhalten der Versicherer ist nach § 193 Versicherungsvertrag rechtlich zulässig. Soweit die Forderungen begründet sind und der Beitragsrückstand von Ihnen problemlos auszugleichen ist, sollten Sie dies schnellstmöglich tun.

Falls Sie aber zum Beispiel wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Insolvenz Ihres Betriebes in einer wirtschaftlichen Notlage sind, sollten Sie umgehend Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Jobcenter beantragen.

Wenn Ihnen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zugesprochen werden, muss die Krankenversicherung im vertraglichen Umfang leisten. Auch der zwangsweise Wechsel in den Basistarif wird hierdurch ausgeschlossen.

Natürlich weist keine Versicherung auf dieses „Schlupfloch“ im § 193 VVG hin und manche versuchen sogar, den Nachweis der Bedürftigkeit ihrer Versicherten zu erschweren.

Mit dem Basistarif versuchen die privaten Krankenkassen, die Kosten für Ihre in Not geratenen Versicherten zu drücken, auch wenn diese Versicherten jahrzehntelang immer pünktlich hohe Beiträge inklusive Altersrückstellungen entrichtet haben.

Wenn Sie einmal im Basistarif versichert sind, wird es fast unmöglich, eine preiswerte Krankenversicherung abzuschließen.

Reagieren Sie deshalb rechtzeitig und lassen sich im Konflikt mit Ihrer privaten Krankenversicherung fachkundig beraten, möglichst bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Dass die Beitragsrückstände ausgeglichen werden müssen, sobald die Bedürftigkeit endet, kann auch der beste Anwalt nicht verhindern.

Es kann aber erreicht werden, dass  Sie in dem Tarif bleiben, den Sie vereinbart hatten und die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Außerdem wird Ihnen bei der Durchsetzung streitiger Ansprüche aus dem Krankenversicherungsvertrag geholfen.

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