Der Käufer eines Oldtimers muss stets damit rechnen, dass es zu technischen Veränderungen am Fahrzeug kam. Er ist nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn er dies erst nach dem Kauf erfährt. Entscheidend ist, dass ohne ausdrückliche Vereinbarung über die Beschaffenheit des Oldtimers, der Austausch des Motors keinen Mangel […]
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