Selbst erwachsene nahe Familienangehörige dürfen zusammen mit dem Mieter in einer Wohnung leben. Hat aber der Mieter die Wohnung dauerhaft und endgültig verlassen, so ist die Überlassung der Wohnung an Familienangehörige eine genehmigungspflichtige Untervermietung, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom April 2018. So auch im Fall eines […]