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Mietminderung ist nach der Bruttomiete zu bemessen!

Nach BGH XII ZR 225/03 ist eine prozentuale Mietminderung wegen Mängeln im angemieteten Objekt auf die Bruttomiete zu berechnen.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihr Anwalt für Gewerbemietrecht aus Hannover Jürgen Dammeyer.

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