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Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.2011

Zum 1.11.2011 tritt die neue TrinkwasserVO in Kraft, die Vermietern von Wohnungen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Inhalt ≥ 400l) Anzeige-, Untersuchungs- und Berichtspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt auferlegt.

Nähere Infos bei RA Andreas Tietgen

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