Zum 1.11.2011 tritt die neue TrinkwasserVO in Kraft, die Vermietern von Wohnungen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Inhalt ≥ 400l) Anzeige-, Untersuchungs- und Berichtspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt auferlegt.
Nähere Infos bei RA Andreas Tietgen