Betriebskostenabrechnung im Gewerbemietrecht
Entgegen der gesetzlich geregelten Abrechnungsfrist im Wohnraummietrecht muss im Gewerbemietrecht nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes über die Betriebskostenvorauszahlungen abgerechnet werden. Der Vermieter