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Betäubungsmittelstrafrecht

Nicht alles wird vom Strafgesetzbuch geregelt, es gibt beispielsweise mit dem Betäubungsmittelstrafrecht gewisse Ausnahmen für spezielle Bereiche. Das Gesetz richtet sich gegen den Umgang mit illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, LSD, Amphetamine, usw. von Händlern und Konsumenten. Der Erwerb, Handel, Anbau und Umgang mit Betäubungsmitteln ist laut Paragraph 29BtMG eine kriminelle Handlung die unter Strafe gestellt ist. Straffreiheit kann nur erlangt werden, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt.

Der Konsum von Drogen ist straffrei, allerdings macht man sich in der Regel vorher durch diverse Handlungen wie dem Erwerb strafbar. Allein der Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut würde also noch keine gerichtliche Verurteilung rechtfertigen. Hier müssten seitens der Polizei / Staatsanwaltschaft also weitere Tatvorwürfe wie Besitz, Handel oder Erwerb vorliegen. Dabei bewegt man sich im Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe.

Cannabis, Heroin, Kokain, LSD, Amphetamine, Marihuana, Haschisch, …

Bei den meisten Strafverfahren geht es um die oben genannten Suchtstoffe, welche bereits nach kurzer Zeit zu einer psychischen oder körperlichen Abhängigkeit führen können.

Beratung und Hilfe durch erfahrenen Rechtsanwalt

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches bei Betroffenen existenzgefährdende Ausmaße annehmen kann. Deswegen ist es von Vorteil möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zuständig ist für sie der Anwalt Jürgen Dammeier. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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