Niemand zahlt gerne Bußgelder – doch manchmal sind sie schlicht unvermeidlich. Wann das so ist und ob man sie vielleicht vermeiden kann, das kann ein Anwalt mit dem entsprechenden Hintergrund solide beantworten. Neben Bußgeldern im Bereich des Straßenverkehrs werden vom Staat solche Maßnahmen auch in anderen geregelten Lebensbereichen eingesetzt. Das Bußgeldrecht durchdringt also viele Umfelder.
Das reicht vom Lebensmittelrecht über Kaufverträge, vom Dienstvertrag und Reiserecht bis hin zur Schwarzarbeit. Dazu kommen steuerliche und gewerblichen Vergehen sowie der Jugendschutz, Lärmschutz und Umweltschutz. Überall können bei betreffenden Vergehen entsprechende, manchmal durchaus empfindliche Bußgelder ausgesprochen werden. Kurz: Das Thema durchdringt viele Bereich unseres Lebens. Bevor man zahlt, ist eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ausgesprochen sinnvoll.
Die meisten Leute kommen mit dem Thema Bußgeld im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs in Berührung. Beginnend mit einer Verwarnung beim einfachen Parkverstoß bis hin zu schwer wiegenden Verstößen wie ausgeprägten Geschwindigkeitsübertretungen oder dem Überfahren einer roten Ampel werden Bußgelder, und manchmal auch Fahrverbote bis zu drei Monaten, von den Ordnungsbehörden verhängt. Wenn ein solcher Vorwurf ungerechtfertigt oder überzogen streng erscheint, dann sollte man sich mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts dagegen zur Wehr setzen.
Oftmals sind entsprechende Bescheide aufgrund von Form-, Frist- oder Inhaltsfehler anfechtbar, so dass ein erfahrener Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann. Während er umgekehrt bei eindeutiger Sach- und Rechtslage (die Situation also nicht strittig ist) mit der zuständigen Behörde verhandelt und häufig ein milderes Bußgeld erzielen kann.
Grundsätzlich gilt bei Bußgeldern: Ein Anwalt einzuschalten, hat klare Vorteile. Das beginnt damit, dass ein Rechtsanwalt in die Ermittlungsakten sehen kann und so viel präziser weiß was der betroffenen Person vorgeworfen wird. Auf diese Weise kann die beste Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Die wichtigste Regel ist jedoch: Man sollte nie voreilige Aussagen machen – nicht so lange man nicht mit einem Rechtsanwalt gesprochen hat und keine Akteneinsicht vorliegt.