Gewerberecht als besonderer Teil des Verwaltungsrechts dient der Gefahrenabwehr, mithin dem Schutz der am Wirtschaftsverkehr Beteiligten, insbesondere hier den Verbrauchern. Das Gewerberecht beschränkt und begrenzt zudem die Gewerbefreiheit, eines der ältesten bürgerlichen Rechte des modernen Staates.
Das Gewerberecht im engeren Sinne stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden. In der Regel ist dieser z. B. verpflichtet, Mitglied in einer Zwangsvereinigung (IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer o. ä.) zu werden, wobei sich diese Zwangsmitgliedschaften zur Zeit in „Auflösung“ befinden. Dieser Bereich sowie die Fragen zur Gewerbeausübung, –berechtigung, –untersagung usw. sind Hauptbeschäftigungspunkte im Rahmen des Gewerberechts.
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