Den Architekten und Ingenieuren kommt in Deutschland eine besondere Verantwortung bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zu. Dabei sind regelmäßig eine Vielzahl an unübersichtlichen Regelungen und technischen Vorgaben wie etwa die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Vorschriften) zu beachten, so dass auch für den bearbeiteten Rechtsanwalt detaillierte rechtliche und technische Kenntnisse vorauszusetzen sind.
Das Architekten- und Ingenieurrecht befasst sich generell mit den Problemen der Architekten/Ingenieure bzw. der Bauherren im Hinblick auf die Planung und/oder Bauüberwachung sowie die Errichtung von Bauvorhaben aller Art. Damit verbunden auch einzelne Probleme des Bauens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, des Vertragsrechts der Architektenverträge/Bauverträge sowie auch Fragen zum Honorar und dessen Abrechnung (HOAI).
Darüber hinaus auch Einzelfragen wie zum Beispiel die Problematik eintretender Kostensteigerungen, Abgrenzungsfragen zur Haftung der am Bau Beteiligten und vieles mehr.
Zunehmend tritt dabei auch eine baubegleitende Rechtsberatung für Bauherren, Bauträger und eben auch Architekten/Ingenieure sowie Handwerksbetriebe in den Fokus, um frühzeitig Probleme am Bau zu erkennen und zu vermeiden.