Sexualstrafrecht ist eines der schwierigsten Themen im Rahmen der Strafverteidigung und erfordert neben einem hohen fachlichen Wissen über die teils sehr komplexe Rechtsmaterie auch die grundsätzliche Bereitschaft des Verteidigers, den Mandanten, sei es Täter oder Opfer, mit der größtmöglichen Entschlossenheit in der Wahrnehmung seiner Rechte zu vertreten.
Rechtsanwalt Jürgen Dammeyer ist in diesem speziellen Bereich des Strafrechts bereits seit über 10 Jahren tätig und kann insoweit auf eine große Anzahl von Strafverfahren, in denen er die Verteidigung der Interessen von Mandanten übernommen hat, verweisen.
Eine Besonderheit dieser Verfahren liegt oftmals darin, dass der Vorwurf einer Sexualstraftat nur auf Angaben einer Person zurückzuführen ist. Insofern kommt es sehr häufig vor, dass das Gericht darüber entscheiden muss, ob die Angaben des Angeklagten oder die des Opfers glaubwürdiger sind, um danach eine Entscheidung treffen zu können. Auf diese von dem Gericht vorzunehmende Abwägung gilt es seitens der Verteidigung im Interesse des Mandanten Einfluss zu nehmen, so dass am Ende eines solchen Verfahrens das gewünschte Ergebnis herauskommt.
Jeder, der sich mit dem Vorwurf einer Straftat aus dem Bereich des Sexualstrafrechts konfrontiert sieht, sollte die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers frühzeitig, am besten bereits im Ermittlungsverfahren in Anspruch nehmen. Dies nicht nur wegen der Rechtsfolgen, die im Falle einer Verurteilung für den Betroffenen damit verbunden sind und die auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Eine solche Verurteilung hat oftmals weitere negative Auswirkungen für den Betroffenen. Natürlich kann dadurch das Familienleben des Betroffenen belastet werden und auch berufliche Aspekte können hierbei eine große Rolle spielen.
Darüber hinaus ist auch die Frage von Schadensersatz- und möglichen Schmerzensgeldansprüchen im Gesamtkomplex der Vertretung der Interessen des Mandanten zu besprechen und ihm die notwendige Unterstützung zu geben.
Neben den Veränderungen in der juristischen Bewertung von Taten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts in den vergangenen 10 Jahren, ist auch durch die Berichterstattung der Medien das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfolgung solcher gestiegen. Auch insoweit muss der Verteidiger des Betroffenen dafür Sorge tragen, dass die schutzwürdigen Rechte des Mandanten gewahrt bleiben und eine negative Beeinflussung des Strafverfahrens unterbleibt.
Nur wenn man über die notwendige Kenntnis der Gesetzeslage verfügt und darüber hinaus auch die notwendige Erfahrung der Vertretung von Mandanten sowohl gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht besitz, ist es möglich, dem Anspruch des Mandanten auf die beste Verteidigung seiner Interessen nachzukommen. Hiervon ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Dammeyer überzeugt.