Alkohol am Steuer? Etwas zu schnell gefahren? Rotlicht nicht beachtet? Diese oder ähnliche Fälle können nicht selten die Anordnung eines Fahrverbotes oder aber gar den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen. Ein Anwalt ist in einer solchen Lage eine wichtige Stütze, um die Situation richtig und vollständig zu beurteilen.
Wie hoch ist die Strafe, die einen im schlimmsten Falle erwarten kann? Wie viele Punkte erhalte ich in Flensburg? Wann bekomme ich meine Fahrerlaubnis zurück? Wann bin ich verpflichtet, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) über mich ergehen zu lassen? Über all diese Fragen sollte man sich frühzeitig bei einem Rechtsanwalt informieren, um von vorne herein die „richtigen Weichen“ zu stellen und taktisch klug zu handeln!
Gerade bei der Anordnung einer MPU sollte man Ruhe bewahren und anwaltlichen Rat einholen. Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, um den Führerschein ohne MPU behalten zu können oder wieder zu erlangen. Man muss stets genau hinschauen: Wenn die MPU-Anordnung fehlerhaft ist, muss man sich richtig verhalten und zur richtigen Zeit die richtigen Rechtsmittel ergreifen. Eine solche Anordnung kann aus verschiedenen Gründen fehlerhaft und rechtswidrig sein – so fordert die Rechtsprechung, dass der Gegenstand der Untersuchung (etwa Alkohol- und Drogenprobleme oder die Neigung zu Verkehrsverstößen) präzise bezeichnet ist, da andernfalls keine zielgenaue MPU möglich ist.
Dazu kommt, dass seit Anfang 2014 die Notwendigkeit einer MPU wegen Alkohol uneinheitlich und durchaus umstritten ist. Bisher wurde zur Wiedererteilung eines Fahrzeugschein durch Führerscheinstellen eine MPU nur in Fällen gefordert, wenn man 1,6 Promille oder mehr hatte oder zum zweiten Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen ist. Einige Bundesländer setzten aber mittlerweile niedrigere Werte an.
Immer wieder taucht in diesem Zusammenhang der Gedanke auf, beim Durchfallen bei der MPU einen EU-Führerschein zu erwerben, um so weiter Auto fahren zu können. Doch tatsächlich ist im Führerscheinrecht sehr klar geregelt, was dabei möglich ist und was nicht. Wer also einen (neuen / zusätzlichen) Führerschein im Ausland machen will, sollte besonders bedenken: Einem im Ausland erworbenen Führerschein droht die Nichtanerkennung, wenn währenddessen noch eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines inländischen Führerscheins lief.
Dazu kommt, dass man einen Nachweis erbringen muss, dass man einen ordentlichen Wohnsitzes im jeweiligen Land hat, in dem der Führerschein gemacht wird – mindestens 185 Tage im Kalenderjahr Aufenthalt sind erforderlich. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis verlangt, dass der Wohnsitz während der Erteilung der Fahrerlaubnis bestand und sich so auch aus dem im ausländischen EU-Führerschein ergibt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Handhabung in der Verwaltung und Rechtsprechung empfiehlt es sich gerade in solch einem Fall einen Anwalt mit guten Kenntnissen im Führerscheinrecht zu konsultieren.