Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte im Tiergarten Hannover
Das Grundstück als Mittelpunkt des Immobiliarsachenrechts sowie des Grundbuch- und Grundbuchverfahrensrechts ist Gegenstand vielfältiger Regelungswerke. Praktisch wichtige Fragen stellen sich dann, wenn es darum geht, auf der Grundlage der entsprechenden geltenden Rechtslage streitvermeidend oder streitentscheidend tätig zu werden.
Entsprechendes gilt für den Bereich des Immobilienrechtes. Das Grundstück- und Immobilienrecht bietet dem Juristen ein umfangreiches Betätigungsfeld, beginnend vom Erwerb bzw. der Veräußerung, der Nutzung, der wirtschaftlichen Verwertung sowie der Einordnung der am Grundstück oder der Immobilie bestehenden Eigentums- und Nutzungsberechtigungen.
Hier stehen insbesondere die Bereiche des Maklerrechts, Fragen von Grundstückskaufverträgen einschließlich des Grundbuchverfahrens, dem Eigentumserwerb an Grundstücken und dem Wohnungseigentum, dem Erbbaurecht, weiteren Nutzungsrechten, Grundstücksmieten und Grundstückspachten sowie dem Grundstück als Gegenstand der Kreditsicherung, im Mittelpunkt.