Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte im Tiergarten Hannover
Bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um eine rechtswidrige leichte Übertretung des Gesetzes, was mit einem Bußgeld geahndet wird. Jeder kennt die gängigen Tatbestände und wurde meistens auch schon einmal selber belangt. Ob man zu Recht oder Unrecht ein Bußgeldbescheid bekommen hat, spielt nicht unbedingt immer eine Rolle. Es können auch Formfehler der Behörden vorliegen, welche den Vorwurf ungültig machen. Für jeden Bürger kann die Ordnungswidrigkeit eine unterschiedlich hohe Bedeutung darstellen. Für einen Berufskraftfahrer wäre ein Rotlichtverstoß härter, als jemand der Beruflich nicht auf ein Fahrzeug angewiesen wäre. Jeder muss also die jeweilige Situation selber bewerten, ob es lohnenswert wäre sich gegen die Ordnungswidrigkeit zu wehren. Die Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen aus Hannover berät und unterstützt Sie dabei Ihre Chancen deutlich zu erhöhen. Beispielsweise bei folgenden Vorwürfen:
– Handy am Steuer
– Falsch parken
– Rotlichtverstoß
– Alkoholisiert Auto fahren
– Zu schnelles fahren
– Müll falsch entsorgt
…
Kommen die gleichen Vergehen häufiger vor, dann kann das insgesamt auch als Straftat bewertet werden. Hier muss man dann auch mit härtere Strafen rechnen. Viele vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten sind jedoch fehlerbehaftet. Manchmal geht es für die Mandanten nur um das Prinzip, in anderen Fällen aber durchaus auch um die berufliche Existenz. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt zum Anwalt Sachweh auf.
Beratung bei Ordnungswidrigkeiten durch den Rechtsanwalt Sachweh aus Hannover
Sie sind zu Unrecht beschuldigt, oder empfinden die Strafe als zu hoch ? Der Rechtsanwalt Sachweh berät und unterstützt Sie dabei, das Verfahren einstellen zu lassen oder abzumildern.