Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte im Tiergarten Hannover
Eltern erhalten bei der Geburt des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, wodurch sich weitere Rechte und Pflichten ergeben. Das betrifft beispielsweise die Versorgung des Kindes, Erziehung, Beaufsichtigung, Verantwortung für die Gesundheit, usw. Allerdings kann bei fahrlässigem Verhalten das gemeinsame Sorgerecht auch aberkannt und dem anderen Elternteil zugesprochen werden. Insbesondere nach einer Trennung wird oft um das alleinige Sorgerecht gekämpft. Die Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen in Hannover berät und unterstützt Sie bei:
– Gefährdung vom Kindeswohl
– Vermittlung zwischen den Eltern
– Kontakt mit Jugendamt
– Vertretung vor Gericht
– Beantragung vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht
– Uneheliche Kinder
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Mit viel Erfahrung und “Fingerspitzengefühl” versuchen wir eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden. Das ist sicherlich auch im Sinne von den gemeinsamen Kindern, denn nach einer Trennung sollten beide Parteien weiterhin Verantwortungsvoll miteinander umgehen. Aber auch andere Rechtsfragen werden von unseren Anwälten für Familienrecht und Sorgerecht zuverlässig und rechtssicher abgeklärt.
Vertretung / Beratung durch die Kanzlei Dammeyer & Kollegen in Hannover
Nehmen Sie für Unterstützung im Sorgerecht jetzt direkt Kontakt auf.