Im Bereich des Strafrechts, der Strafverteidigung und des Strafvollzugsrechts handelt es sich um eines der umfangreichsten Aufgabenfelder eines Anwaltes. Ein herausragendes Merkmal der Tätigkeit im Rahmen der Vertretung in einem Strafverfahren ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass es sich hierbei im Rahmen aller Rechtsgebiete um die intensivste Beziehung handelt, die zwischen einem Mandanten und einem Anwalt im Rahmen der Interessenvertretung entsteht.
Das Tätigkeitsfeld eines Strafverteidigers umfasst die Betreuung des Mandanten im Bereich von Kapitalstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Steuerstrafverfahren, Sexualstrafverfahren, Jugendstrafverfahren, Umweltstrafverfahren etc. Die sinnvolle und sicherlich auch notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts im Bereich des Strafrechts beinhaltet die Betreuung des Mandanten mit Rat und Tat, beginnend bei schlichten Beleidigungen und hört schließlich dort auf, wo unwiederbringbar menschliches Leben ausgelöscht wird. Der Strafverteidiger berät aber nicht nur die betroffenen Mandanten, sondern kümmert sich auch um das soziale Umfeld der ebenso betroffenen Angehörigen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Mandant in Untersuchungshaft oder Strafhaft befindet.
Der Strafverteidiger begleitet selbstverständlich den Mandanten eng im Rahmen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es zu einer Verhandlung gegen den Mandanten vor dem Gericht kommt. Der Verteidiger wird dann selbstverständlich auch an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen und den Mandanten unterstützen. Der Strafverteidiger ist quasi das nach außen hin handelnde Organ für den Mandanten, der sich sowohl gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften als auch Gerichten entsprechend äußert. Der Strafverteidiger übernimmt daher stellvertretend für den Mandanten die Verantwortung im Verlauf des Strafverfahrens und hat die Aufgabe, dass die dem Mandanten zustehenden Rechte von Seiten der Ermittlungsbehörden und der Gerichte eingehalten werden und ein faires Verfahren gesichert bleibt.
Ziel des Verteidigers ist es, die Vorstellungen des Mandanten unter juristischen Aspekten zu prüfen und gemeinsam mit diesem die beiderseitigen Vorstellungen über das Ergebnis strafrechtlicher Ermittlungen umzusetzen. Dieses kann im besten Falle in Form eines Freispruchs erfolgen.
Rechtsanwalt Jürgen Dammeyer ist seit über 20 Jahren im Bereich des Strafrechts und der Strafverteidigung schwerpunktmäßig tätig gewesen und hat in dieser Zeit als Anwalt und Interessenvertreter an hunderten von Strafverfahren für Mandanten teilgenommen. Dadurch verfügt Herr Rechtsanwalt Dammeyer über ein großes strafrechtliches Wissen, was ebenso wichtig ist, wie die praktischen Erfahrungen über den tatsächlichen Verlauf eines Ermittlungsverfahren bzw. den Verlauf von Gerichtsverhandlungen, die immer wieder Überraschungen bereit halten können. Von diesem Wissen sollen die Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen selbstverständlich profitieren.