Das Wohnungseigentumsrecht betrifft alle Rechtsfragen und Probleme im Zusammenhang mit Objekten mehrerer Wohnungseigentümer (Eigentümergemeinschaften), sei es einzelner Miteigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten oder auch die Abwehr von Ansprüchen Dritter an die WEG.
Ferner Probleme im Verhältnis zur Hausverwaltung oder auch Einzelfälle wie zum Beispiel Fragen der Beschlussfassung, Beschlussanfechtung etc.
Auch Spezialprobleme wie zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen am Objekt oder Veränderungswünsche einzelner Miteigentümer.
Ein häufig auftretendes Problem der Eigentümergemeinschaften ist dabei im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen oder Änderungsmaßnahmen zu beobachten, damit verbunden auch die notwendigen formalen und inhaltlichen Beschlussfassungen.