Wer per Fax, Telefon, E-Mail oder via Internet geordert hat, kann ganz klar dem Geschäft widersprechen – innerhalb von 14 Tagen, wie gewohnt. Genauso wie bei allen Fernabsatzverträgen, die heutzutage viele meist per Internet abschließen. Das hat der Bundesgerichtshof im Juni diesen Jahres entschieden und damit ältere Urteile, die anderweitig lauteten aufgehoben. In denen war die Ansicht vertreten worden, dass es sich bei Heizöl um eine Ware handle, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege. Der BGH betonte nun jedoch: „Der Erwerb von Heizöl durch den Verbraucher weist keinen spekulativen Kern auf.“
Interessant wird ein solcher Widerruf vor allem dann für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken. Wie zu erwarten sieht der Heizölhandel darin eine unfaire Verlagerung des Risikos typischer Preisschwankungen auf den Endverbraucherhandel – und sieht damit mittelständische, regionale Anbieter vor dem finanziellen Aus. Die Branche wolle das Urteil deshalb nicht einfach hinnehmen, schreibt der Spiegel in einem Artikel dazu. Eine Verfassungsbeschwerde könne laut Verband folgen.
Den erwähnten „spekulativen Charakter“ habe der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher gerade nicht, sagen die Verbraucherschützer: Der Kunde bekomme schließlich einen Festpreis genannt, das BGH-Urteil sei eine „logische Entscheidung“. Sie gehen in der Beurteilung des Urteils sogar noch weiter. Die Frist nach Fernabsatz-Gesetz beginne grundsätzlich mit Vertragsschluss und das sei bei Warenkäufen erst dann, wenn der Kunde die Ware erhält. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW fällt auch ein Vertrag über die Lieferung von Heizöl darunter. Die Frist würde demnach erst mit der Lieferung des Öls zu laufen beginnen.
Bei der Bestellung von Heizöl gilt jedoch eine wichtige Besonderheit: Mit Einfüllen des Heizöls in den Tank findet rechtlich gesehen eine Vermischung mit anderen Gütern statt. Wurde eine Ware mit anderen Gütern untrennbar vermischt, sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Das bedeutet nach Ansicht der Verbraucherschützer: Der Vertrag kann jederzeit bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen werden.