Beim gesetzlichen Mutterschutz gilt als eine der wichtigen Fragen: Kann die Arbeitnehmerin angemessen reagieren, hatte sie überhaupt ausreichend Zeit ihre Situation zu realisieren? Denn die Zwei-Wochen-Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft an einen Arbeitgeber nach einer Kündigung ist vom Gesetz her für Frauen gedacht, die schon länger von ihrer Schwangerschaft […]