Das Landgericht Rostock entschied zu Gunsten der Mieter bei der Umlage von erhöhten Betriebskosten, deren Höhe diese nicht zu verantworten hatten. Beruhen nämlich hohe Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt etwa ein hoher […]