Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachzurüsten. Die Kläger, die ihre Wohnungen bereits mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten, wollten von der getroffenen Regelung ausgenommen werden. Eine Eigentümergemeinschaft kann den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, […]
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