Die Situation erscheint zunächst etwas ungewöhnlich, letztlich geht es aber darum, was für einen Grundstückseigentümer hinnehmbar ist, und wie sehr die Gemeinde Vorsorge in ihren Planungen vornehmen muss. Eigentümer eines in einem Bebauungsplan-Gebiet gelegenen Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und an der Grenze mit einer ca. 0,80 Meter hohen Mauer […]