Lässt sich ein Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung von seiner Ehefrau und einem seiner Söhne vertreten, darf er nicht auch noch zugleich als Verwalter und Versammlungsleiter auftreten. Sprich: Wird der Wohnungseigentümer von einem Bevollmächtigten vertreten, so darf er nicht auch noch selbst nicht an der Versammlung teilnehmen. Dies hat das Landgericht […]