Für das Amtsgericht (AG) München war die Sache klar: Der Anspruch des Vermieters auf Herausgabe einer Wohnung – eine Zwangsräumung – nach Mietrückständen muss auch aktiv betrieben werden, sonst verfällt der Anspruch. Im konkreten Fall vermietete eine Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine […]