Als Bei- oder Mitfahrer ist man nicht verpflichtet auf die Verkehrszeichen zu achten, da man zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer ist. Wechselt man dann auf den Fahrersitz, kann nicht verlangt werden, dass man sich näher erkundigt ob irgendwelche Einschränkungen vorliegen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm unter Aufhebung eines […]
- Kategorie: News aus Ihrer Kanzlei aus Hannover
- Tags: Anwalt, Beifahrer, fahrlässig, Hannover, Rechtsanwalt, Überholverbot, Verkehrsschilder