Die Grundsätze im Geschäftsverkehr stets die vollständige und richtige Firmenbezeichung (Rechtsform) anzugeben, gelten entsprechend, wenn die Firma unter Weglassen des zwingend vorgeschriebenen Zusatzes „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ Aufträge annimmt oder vergibt. Angesichts des Umstandes, dass die Unternehmergesellschaft mit einem nur ganz geringen Stammkapital ausgestattet sein kann, besteht sogar […]
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