Ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert eines Wohneigentums bezeichnet der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom Januar 2014 als „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. Resultat: Der Kaufvertrag kann unwirksam sein. Ein Kaufpreis, der 90 Prozent über dem Wert eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses liegt, zeige ein grobes Missverhältnis. In diesem Fall […]
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