Der Bundesgerichtshof hat im Mai diesen Jahres entschieden, dass Wohnungs- und Teileigentümer eines Mehrfamilienhauses dazu verpflichtet sind, Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums sanieren zu lassen. Und ergänzte: Bei gravierenden baulichen Mängeln des Gemeinschaftseigentums ist sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich. Die Kläger sind die Eigentümer von drei Teileigentumseinheiten, die sich […]