In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verlangen Sparkassen und Banken oft einen (kostenpflichtigen) Erbschein, damit Angehörige Zugriff auf Konten und Depots der Verstorbenen bekommen. Das OLG Hamm hatte bereits 2012 entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Was jetzt mit einer Entscheidung des BGH noch einmal deutlich unterstrichen wurde. Der Bundesgerichtshof […]
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