Das kostenpflichtige Abschleppen entspricht dem angenommenen Willen des Fahrzeugbesitzers. Und darum muss dieser auch bezahlen, selbst wenn er das vermutlich so nicht wollte. Kurz: Es kann nicht schaden sich über die Konditionen zu informieren, wenn man auf dem Kundenparkplatz eines Supermarkt parkt – und die angegebene Höchstparkzeit vermutlich überschreitet. […]
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