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Telefonieren beim Autofahren: Weitergabe ist keine unerlaubte Handy-Nutzung

Immer wieder ein Problem für Autofahrer: Statt eine Freisprechanlage oder ein Bluetooth-Headset zu benutzen, wird in vermeintlich dringenden Fällen eben doch zum Mobiltelefon gegriffen. Abgesehen von der Gefährdung für sich, Insassen und den übrigen Straßenverkehr, kann es zu empfindlichen Geldbußen kommen. Eine Autofahrerin in Köln konnte sich jetzt vor dem dortigen Oberlandesgericht durchsetzen: Sie hatte ihr Handy an ihren Sohn weiter gereicht, ohne dabei auf das Display zu gucken. Dafür musste sie nicht zahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte Anfang November diesen Jahres entschieden, dass ein Autofahrer durch die bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt – ohne vorheriges Ablesen des Displays – keinen eigenen Kommunikationsvorgang vorbereitet. Man also von Telefonieren während der Fahrt nicht sprechen könne.

Wie war die zugrunde liegende Situation im Detail? Die klagende Fahrerin hatte ein eingeschaltetes Handy in ihrer Handtasche; als dieses klingelte, versuchte ihr Sohn, das Handy in der Handtasche zu finden und herauszunehmen. Da ihm dies nicht gelang, reichte er die Tasche an die Fahrerin. Diese suchte – während sie die Fahrt fortsetzte – in der Tasche nach dem Mobiltelefon, ergriff es und reichte es während eines Abbiegevorgangs an ihren Sohn. Das Gericht unterstellte, dass die Fahrerin vor der Weitergabe nicht auf das Display geschaut hatte. Der Sohn nahm dann das Gespräch entgegen.

Der Argumentation, dass im Aufnehmen des Geräts nach Erklingen des Signaltons regelmäßig der erste Schritt zur Kommunikation getan sei, war das Oberlandesgericht nicht gefolgt. Ganz abgeschlossen ist die Sache jedoch noch nicht: Weil nicht auszuschließen sei, dass in einer neuen Hauptverhandlung weitergehende Feststellungen getroffen werden, hat das OLG Köln das Verfahren an das Amtsgericht zurück verwiesen.

Oberlandesgericht Köln – Beschluss vom 7.11.2014 – AZ III-1 RBs 284/14

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