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Unterstützung für einkommensschwache Mandanten durch Beantragen von Prozesskostenhilfe

Ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung bezieht nur ein kleines Einkommen. Dieser Umstand erschwert es den Mensch bei einem Rechtsstreit zu seinem Recht zukommen. Verfahrenskosten und Rechtsanwalt muss man sich leisten können. Damit es nicht zu Ungerechtigkeiten kommt, hat der Gesetzgeber eine finanzielle Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe vorgesehen. Grundsätzlich ist es eine sinnvolle Hilfe sich einen Anwalt zur Seite zu stellen, allerdings bleibt ein Restrisiko bestehen. Die aufgesuchte Kanzlei bzw. Rechtsanwalt sollte im Rahmen einer Beratung unbedingt darauf hinweisen.

Rechtsanwalt und Gericht auf Staatskosten bezahlen

Im ersten Moment klingt es fast zu schön um wahr zu sein, dass der Staat einem Hilfsbedürftigen einfach Geld schenkt, damit dieser damit zu seinem Recht kommen kann. Ganz so einfach ist es aber leider in der Realität nicht, denn die Prozesskostenhilfe ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Entsprechende Nachweise und Dokumente sind vorab zu belegen und einzureichen.

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

– Nachweis der Bedürftigkeit. Wer HartzIV bezieht, weniger als 1000 EUR netto zur Verfügung oder gar hohe Schulden hat, der bekommt in der Regel Prozesskostenhilfe.
– Hohe Aussicht auf Erfolg. Das Gericht prüft vorab die Erfolgschancen und bewilligt oder lehnt den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab.
– Keine mutwillige Prozessführung. Die Hilfe soll nicht dazu verleiten sinnlose Verfahren zu eröffnen. Daher sollte der Grund der Rechtsangelegenheit nachvollziehbar und sinnvoll sein.

Achtung: Es bleibt ein Restrisiko bestehen die Kosten selber übernehmen zu müssen

Ganz sorgenfrei ist die Prozesskostenhilfe leider nicht, da man im Falle einer Niederlage vor Gericht die Kosten komplett selber tragen muss. Dazu gehört z.B. ebenfalls der gegnerische Anwalt. Auch kann man unter Umständen selbst nach bis zu vier Jahren noch belangt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich verbessert haben. Allerdings kann auch eine Verschlechterung zu einer Reduzierung oder Wegfall von Kosten führen.

Warum ein vertrauensvoller Anwalt oder Anwaltskanzlei wichtig sind

Für Rechtsanwälte sind es auch mit Prozesskostenhilfe normale Mandate, mit denen sich gutes Geld verdienen lässt. Da werden Erfolgsaussichten auch gerne mal rosiger dargestellt als sie in Wirklichkeit sind. Deshalb sind seriöse und vertrauensvolle Anwälte gerade in Verbindung mit Prozesskostenhilfe wichtig. Die Kanzlei Dammeyer & Kollegen in Hannover unterstützt auch einkommensschwache Menschen bestmöglich mit einer Beratung und Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Formulare zur Prozesskostenhilfe

Formulare und weitere Informationen finden sich hier
https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/buergerservice/amtliche_formulare_ausfullhilfen_und_hinweisblatter/prozess-und-verfahrenskostenhilfe-160572.html

Information zur Prozesskostenhilfe vom Bundesinnenministerium der Justiz https://www.bmj.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
Wir können Ihnen beim Ausfüllen von notwendigen Unterlagen natürlich auch unterstützen. Sprechen Sie uns an.

Beratung durch die Kanzlei Dammeyer & Kollegen in Hannover

Anfrage stellen unter Kontakt oder Telefon: 0511/35 33 46 – 0

 

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