Voraussetzung für eine Leistung in der Unfallversicherung ist,
dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (hiermit ist die Invalidität gemeint);
die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein (manche Unfallfolgen treten erst schleichend auf);
die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt werden und beim Versicherer geltend gemacht worden sein.
Die Frist ist unbedingt einzuhalten! Auch muss man einen konkreten unfallbedingten Dauerschaden nennen, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist!